Du baust, wir liefern die Fachbetriebs-Schritte. Das ist kein nachträgliches Zusatzgeschäft, sondern schlicht Vorschrift – und Bedingung für die Förderung. Details dazu weiter unten.
Mehrere Quellen behaupten pauschal, bei Selbsteinbau gebe es keine Förderung. Das stimmt nicht: Die KfW 458 fördert dein Material auch dann, wenn du selbst einbaust – vorausgesetzt, die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte werden von einem Fachbetrieb bestätigt. Gefördert werden die Materialkosten deiner Maßnahme, auch für die Teile, die du in Eigenleistung verbaust – nicht gefördert wird lediglich deine eigene Arbeitszeit, die beim Selbstbau ohnehin nicht anfällt. Genau das organisieren wir für dich: unten siehst du, welcher Service welche Pflicht-Voraussetzung abdeckt.
Du schließt den Kaufvertrag über deine Wärmepumpe ab.
Das Fachunternehmen oder die Energieberatung erstellt die BzA. Ohne sie lässt sich der Förderantrag nicht stellen.
Mit der BzA stellst du den Antrag im KfW-Portal.
Du baust die Wärmepumpe selbst ein. Abgenommen wird sie danach vom Fachunternehmen – über den Anlagencheck mit Inbetriebnahme. Genau deshalb bleibt die volle Förderung, obwohl du selbst einbaust.
Du reichst die Schlussrechnung und alle angefallenen Kosten beim Fachunternehmen oder bei der Energieberatung ein.
Das Fachunternehmen oder die Energieberatung erstellt die BnD.
Du lädst die BnD-ID-Nummer und deine IBAN im KfW-Portal hoch. Den Einkommensbonus wählst du dort ebenfalls aus.
Die KfW prüft die Unterlagen, erstellt den Auszahlungsbescheid und überweist den Förderbetrag. Die Auszahlung erfolgt in der Regel bis Ende des Monats, der auf die Einreichung der Nachweise folgt.
Du baust selbst, wir steuern die erforderlichen Fachbetriebs-Schritte bei. Nicht als Extra, sondern weil Gesetz und Förderung diese Aufteilung exakt so verlangen.
Förderung ist kein Selbstläufer: Jeder der unten aufgeführten Punkte entspricht einem einzelnen Dokument, das als Pflicht-Voraussetzung für die KfW-Förderung nachgewiesen werden muss. Sämtliche dieser Nachweise sind bereits in unseren Services inkludiert. Selbsteinbau bleibt weiterhin förderfähig – solange die erforderlichen Fachschritte ordnungsgemäß von einem Fachbetrieb ausgeführt und dokumentiert werden..
Auch nach der Kürzung vom 21. Juli 2026 gilt: wer selbst baut, bekommt trotzdem die volle Förderung, inklusive Material für alles, was du in Eigenleistung machst. KfW 458 in Klartext: was du wirklich bekommst und welcher Service oben welche Pflicht abdeckt.
Förderfähige Kosten aktuell bis 28.000 € im Einfamilienhaus, bei 70 % also bis zu 19.600 € Zuschuss. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein, sonst verfällt er komplett; euer Kaufvertrag braucht dafür eine aufschiebende Bedingung.
Was eine Wärmepumpe dich am Ende wirklich kostet, hängt an deinem heutigen Verbrauch und an deinen Preisen für Gas, Öl und Strom. Der Heizkosten-Rechner stellt beides gegenüber – mit Anschaffung und Förderung, ohne Schönrechnen – und sagt dir, ab wann sich der Wechsel für dich rechnet.
Zum Heizkosten-Rechner →Ob Auslegung, Einbau oder Förderung – die häufigsten Antworten findest du gesammelt bei Wissen
Ja. Gefördert werden die Materialkosten deiner Maßnahme – auch für die Teile, die du in Eigenleistung verbaust, etwa Fundament- und Erdarbeiten. Nicht gefördert wird nur deine eigene Arbeitszeit. Voraussetzung: Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung und die Materialangaben bestätigen. Deshalb: Rechnungen für alle Materialien und Teilleistungen aufheben – ohne Beleg zählt nichts zur förderfähigen Summe.
Vor Baubeginn – das ist die wichtigste Regel. Ohne gültige Bestätigung zum Antrag (BzA), die vor dem Start vorliegt, verfällt der Zuschuss komplett. Deshalb braucht dein Kaufvertrag eine aufschiebende Bedingung, damit du nicht in Vorleistung gehst, bevor die Förderung steht.
Vier Dinge: die Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Baubeginn, die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Fachunternehmererklärung und das Protokoll zum hydraulischen Abgleich (Verfahren B). BzA und Fachunternehmererklärung dürfen nur ein Energieeffizienz-Experte bzw. Fachbetrieb ausstellen.
Die KfW 458 setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung, sowie einem gestaffelten Einkommensbonus von bis zu 40 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 €). Gedeckelt ist die Summe bei 80 % der förderfähigen Kosten – diesen Höchstsatz erreichst du nur mit niedrigem Einkommen zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus, sonst liegt der Deckel bei 70 %. Für ein Einfamilienhaus liegen die förderfähigen Kosten bei maximal 28.000 € – macht beim Höchstsatz bis zu 22.400 € Zuschuss. (Stand: Juli 2026, Angaben ohne Gewähr.)
Unser Fachbetrieb stellt beide im Rahmen von „Anlagencheck & Inbetriebnahme“ aus. Unsere Rechnungen erfüllen die Anforderungen der KfW.
Technische Planung + Machbarkeit: 999 € (entfällt, wenn eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vorliegt) Förderantrag (BzA): inklusive Anlagencheck & Inbetriebnahme (inkl. VdZ-Protokoll, Fachunternehmererklärung und BnD): 999 € Elektroanschluss inkl. Verdrahtung: 1.999 € Alle Details findest du in unserer Service-Übersicht.
Trag deine Zahlen ein. Wir rechnen dir ehrlich vor, ab wann sich eine Wärmepumpe für dich rechnet. Mit Anschaffung, mit Förderung, ohne Schönrechnen.